Wie sind die Abmelde- und Kündigungsfristen? In der ersten Einsatzwoche beträgt die Kündigungsfrist einen Werktag. Ab der zweiten Woche gilt eine Kündigungsfrist von drei Werktagen. Von Peter Kühne|2024-10-08T14:02:15+00:00Oktober 8, 2024|für Einrichtungen|0 Kommentare Teilen Sie diesen Artikel! FacebookXRedditLinkedInWhatsAppTelegramTumblrPinterestVkXingE-Mail Über den Autor: Peter Kühne Hinterlasse einen Kommentar Antworten abbrechenKommentar Meinen Namen, E-Mail und Website in diesem Browser speichern, bis ich wieder kommentiere.
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